CDU-Ratsfraktion

Stellungnahme der CDU-Ratsfraktion Chemnitz

Gegendarstellung zum Artikel „Millionen für die Jugendarbeit – wer darf darüber bestimmen?“ in der Freien Presse vom 09.02.2022

Im Artikel „Millionen für die Jugendarbeit – wer darf darüber bestimmen?“ werden Zitate gezielt gekürzt beziehungsweise aus dem Zusammenhang gerissen wiedergegeben. Weiterhin werden Tatsachen falsch benannt. Beides führt zu einem verzerrten Bild der Realität.

1. Mehrfach wird behauptet, dass in der „solaris-Chefetage“ die Idee geboren wurde, für die Wahl der Mitglieder zum Jugendhilfeausschuss im August 2019 eine Gegenliste einzureichen. Diese Aussage ist falsch und in wesentlichen Positionen verkürzt wiedergeben. Es handelte sich um keine Gegenliste, sondern um ergänzende Vorschläge, da bis zu diesem Zeitpunkt für sechs zu wählende Mitglieder nur sechs Wahlvorschläge benannt gewesen waren. Der Gesetzgeber sieht für die Wahlen zum Jugendhilfeausschuss jedoch vor, dass mindestens doppelt so viele Vorschläge wie zu wählende Mitglieder vorliegen sollen. Herr Hähner sagte dies während der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht so aus.

2. Dass die Jugendhilfeausschusswahl für nicht ungültig erklärt wird, liegt nicht an formaljuristischen Ursachen. Richtig sagte das Gericht: „Das den Verbänden zustehende Vorschlagsrecht muss im Wahlergebnis irgendwo wiederzufinden sein“. Die Freie Presse erwähnt hingegen nicht, dass das Gericht feststellte, dass die klagende Partei - das Netzwerk für Kultur- und Jugendarbeit e.V. - kein Jugendverband ist. Es handelt sich beim Netzwerk um einen Zusammenschluss von vielen unterschiedlichen Trägern aus der Kultur- und Jugendarbeit, einem sogenannten Dachverband. Der Gesetzgeber unterscheidet im SGB VIII jedoch ausdrücklich Dachverbände und Jugendverbände aus gutem Grund. Im Jugendausschuss sollen primär die Interessen von Kindern und Jugendlichen und nicht die Interessen von freien Trägern der Jugendarbeit vertreten sein. Durch die Wahl eines Vertreters der Evangelischen Jugend in den Jugendhilfeausschuss wurden die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten. Die Evangelische Jugend ist ein Jugendverband und dieser Wahlvorschlag wurde bei der Ausschusswahl berücksichtigt.

3. Im Artikel wird an keiner Stelle erwähnt, dass das Netzwerk für Kultur- und Jugendarbeit e.V. die Stadt Chemnitz vor dem Verwaltungsgericht verklagte. Die Stadt Chemnitz wird dieses Verfahren gewinnen, weil es dem Netzwerk für Kultur- und Jugendarbeit auf Grund der fehlenden Eigenschaft als Jugendverband an der notwendigen Klagebefugnis fehlt. Das Urteil mit Begründung steht noch aus.

4. Der Artikel vermittelt den Eindruck, dass die solaris Förderzentrum für Jugend und Umwelt gGmbH Sachsen bei der Fördermittelvergabe auf Grund der aktuellen Besetzung des Jugendhilfeausschusses profitiert. Das entspricht nicht den Tatsachen, weil bei jeder Abstimmung über Fördermittelvergaben im Vorfeld Befangenheiten erklärt werden müssen. Vertreter von fördermittelprofitierenden Trägern stimmen somit nicht mit ab. Eine Einflussnahme ist also ausgeschlossen.

5. Der Vertreter des Netzwerkes für Kultur- und Jugendarbeit äußerte vor Gericht, dass große Teile der Trägerlandschaft von der Jugendhilfeplanung derzeitig völlig ausgeschlossen sind. Diese Aussage wurde von der Freien Presse ungeprüft übernommen und ist nicht richtig. Bei der aktuellen Aufstellung des Jugendhilfeplanes gibt es von Seiten des Jugendamtes vielfältige Beteiligungsmöglichkeiten bei der Erarbeitung des Jugendhilfeplanes. Diese wurden von den freien Trägern auch genutzt. So gab es beispielsweise hunderte Hinweise von freien Trägern zum ersten Entwurf des Jugendhilfeplanes. Auch wird der Jugendhilfeplan vor seiner Verabschiedung im Jugendhilfeausschuss nochmals an alle freien Träger der Jugendhilfe verschickt.

Auf Grund dieser vielen unsachlich dargestellten Punkte fragt sich die CDU-Ratsfraktion, ob die Freie Presse ihrem journalistischen Anspruch mit diesem Artikel gerecht wird.