Eine Befreiung kann ermöglicht werden, wenn ein mindestens acht Jahre alter Hund aus einem von der Stadt unterstützten Tierheim übernommen wird oder eine Ermäßigung, wenn das Tier als Therapie-, Schul-, Rettungs- oder Diensthund gilt.
Dazu Stadträtin Yvonne KILIAN: "Mit der vorliegenden Änderung der Hundesteuersatzung schaffen wir keine grundlegend neue Steuerpolitik. Wir sorgen vielmehr dafür, dass unsere bestehende Satzung gerechter und lebensnäher wird. Es ist aus unserer Sicht richtig, Hunde aus dem Chemnitzer Tierheim steuerlich zu begünstigen. Wer einem Tier ein neues Zuhause gibt, übernimmt Verantwortung und entlastet zugleich das Tierheim und damit auch die Stadt. Die Steuerbefreiung setzt hier einen Anreiz, Verantwortung zu übernehmen."
Weiterhin führt KILIAN aus: "Ebenso richtig ist die Steuerermäßigung für Therapie-, Schul-, Rettungs- und Diensthunde. Diese Hunde leisten jeden Tag einen wertvollen Beitrag für unsere Gesellschaft. Doch hinter jedem dieser Hunde steht ein Mensch, der viel Zeit, persönliches Engagement und oft auch erhebliche finanzielle Mittel in Ausbildung und Training investiert hat – nicht für sich selbst, sondern zum Nutzen anderer. Dieses Verantwortungsbewusstsein und dieser Einsatz verdienen unsere Wertschätzung."