Klare Regeln auch für E-Scooter und Leihfahrräder – Gemeinsame Nutzung des Verkehrsraums für alle Verkehrsteilnehmer sichern!

verfasst am 29.05.2026
Michael Theiss1

Dazu der Stadtrat Michael THEISS: „Mit der Einführung von Verleihsystemen für E-Scooter und Fahrrädern gab es für die Nutzerinnen und Nutzer ein neues Angebot der individuellen Mobilität, was wir als Fraktion ausdrücklich begrüßen. Allerdings zeigen sich auch deutliche Nachteile mit diesen Verleihfahrzeugen: Abgestellt in Kreuzungen und Einfahrten, achtlos weggeworfen in Gewässern und Grünanlagen und als weitere Barriere für Menschen mit Beeinträchtigungen, beispielsweise Blindheit, im Alltag. Hierbei kann die Stadt aktiv eingreifen und ein Regelwerk verordnen, dass allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern im Straßenverkehr einen klaren und einfachen Umgang mit dieser neuen Art der Mobilität erlaubt.“

Abschließend stellt THEISS fest: „Mittels der Sondernutzung können diese Fahrzeuge durch das Geofencing nicht mehr in allen Bereichen abgestellt werden. Durch das Eingrenzen in Abstellzonen sieht unsere Fraktion eine wirkungsvolle und einfachste Methode, um das ‚Wildparken‘ einzudämmen. Denn somit wird eine individuelle Verantwortung des Nutzers beim Abstellen des Fahrzeuges hergestellt, denn der oder die Nutzer/in wird durch seine Buchung namentlich mit einem Verstoß in Verbindung gebracht. Gleichzeitig soll im Gedanken der Inklusion darauf geachtet werden, dass bei dieser Einrichtung der Sondernutzung bedacht wird, dass Maßnahmen z.B. für Sehbeeinträchtigte, wie Bodenleitsysteme, eine besondere Berücksichtigung beim Anlegen der Stellflächen finden.“