
Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung bei großen Schadensereignissen oder Katastrophenfällen
Sitzung Chemnitzer Stadtrat am 18. Mai 2022
Beschlussvorschlag
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, darzustellen, welche Maßnahmen die Stadt Chemnitz im Rah-men ihrer eigenen Zuständigkeit anlässlich der aktuellen Situation in der Ukraine getroffen oder zur Umsetzung beauftragt hat, um den Bevölkerungsschutz in Chemnitz zu gewährleisten.
Die Darstellung soll insbesondere folgende Aspekte zu beachten:
- Möglichkeiten und Reaktionsschnelligkeit der Bevölkerungsinformation
- Erkennbarkeit und Zugänglichkeit schutzbietender Räume
- Verfügbarkeit von Schutzausrüstung
- Möglichkeiten der Gefahreneinschätzung
- Schutz und Rückfallebenen unserer kritischen Infrastruktur
- Stromversorgung
- Wasserversorgung
- Wärmeversorgung
- Zusammenarbeit mit zuständigen Landes- und Bundesbehörden
- Einrichtung von Krisenstäben
- logistische Zusammenarbeit
- Verantwortlichkeiten im Krisenfall
Das Ergebnis ist den Stadträten zeitnah, spätestens aber bis Ende des III. Quartals 2022 zur Verfügung zu stellen. Bei fehlender eigener Zuständigkeit für notwendige Verbesserungen ist aktiv auf die zuständigen Behörden zuzugehen, um überregional abgestimmt Maßnahmen zu ergreifen. Bei eigener Zuständigkeit ist ein entsprechender Beschluss für notwendige Anpassungen vorzubereiten.
Begründung
Dem Antragsteller ist bewusst, dass auf allen Verantwortungsebenen auf Grund des langanhaltenden Friedens in Europa der Fokus auf tiefgreifende Maßnahmen des Bevölkerungsschutzes nicht vorhanden war.
Die aktuelle Krise in der Ukraine – keine 1.000 km von Chemnitz entfernt – zeigt, dass der Frieden, an den wir uns gewöhnt haben, weder selbstverständlich noch sicher ist. Neben Gefahren durch Kämpfe im unmittelbaren Umfeld von Atomkraftwerken und chemische Kampfstoffen bestehen weitere Risiken, bspw. durch mögliche Hacker-Angriffe auf kritische Infrastruktur. Auch diese muss geschützt werden. Alle mit der aktuellen Situation in Zusammenhang stehenden Aktivitäten müssen darauf ausgerichtet sein, Ausfälle der benannten kritischen Infrastruktur schnell zu kompensieren und ein Höchstmaß an Versorgungssicherheit gewährleisten zu können.