Sicherheit In Der Chemnitzer Innenstadt Muss Verbessert Werden3

Verbesserung der Sicherheit in der Chemnitzer Innenstadt

Michael Specht

Straftaten im Bereich der Innenstadt sind keine Seltenheit und werden in der Chemnitzer Bevölkerung immer stärker wahrgenommen, insbesondere am zentralen Zugang „Am Wall“. Hinzu kommen Pöbeleien und Beleidigungen, die oftmals erst gar nicht zur Anzeige gebracht werden. Zunehmend wird der Gang in das Zentrum von Bürgerinnen und Bürgern auf das Nötigste beschränkt und einzelne Bereiche sogar gemieden. Das ist ein Zustand der nicht hinnehmbar ist und nicht einfach so akzeptiert werden kann.

„Wir müssen jetzt ganz klar analysieren: Wie viele Vorfälle gibt es „Am Wall“ und welchen Umfang haben die Geschehnisse. Daraus müssen letztendlich die richtigen Schlüsse gezogen werden, um mit geeigneten Maßnahmen gegenzusteuern“, fordert Michael Specht (CDU-Ratsfraktion).

Alkoholverbot, Waffenverbot und Videoüberwachung sind ein Teil derMöglichkeiten die zwingend zu prüfen sind. „[...] Recht und Freiheit sind des Glückes Unterpfand“ heißt es in unserer Nationalhymne, und das gilt auchim Chemnitzer Zentrum. Es müssen alle notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, damit auch im Chemnitzer Zentrum das Recht durchgesetzt wird.

Wer aus Angst vor Angriffen oder Beleidigungen bestimmte Bereiche nicht mehr betritt, der ist auch nicht mehr frei. Die Freiheit von Rechtsbrechern darf nicht schwerer wiegen, als die Freiheit der rechtschaffenen Chemnitzerinnen und Chemnitzern.

Unser Antrage "Verbesserung der Sicherheit in der Chemnitzer Innenstadt" (BA-051/2022)

Die Stadtverwaltung wird beauftragt die rechtlichen Voraussetzungen für folgende Maßnahmen für den Bereich der Straße „Am Wall“ zu prüfen und das Ergebnis einschließlich der ggf. verbundenen Kosten dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Sicherheit in Form einer Beratungsvorlage vorzulegen.

  1. Erweiterung der innerstädtischen Videoüberwachung auf den Bereich der Straße Am Wall
  2. Ergänzung des Alkoholverbots der Grünanlagensatzung §3 Absatz 2 durch ein gesondertes Alkoholverbot für den gesamten Straßenzug Am Wall
  3. Einrichtung einer Waffenverbotszone (Waffen und gefährliche Gegenstände) für die Bereiche (Einzelprüfung):
    a. Straßenzug am Wall
    b. Stadthallenpark inklusive Bereich des Springbrunnens
    c. Straße der Nationen Beginnend Kreuzungsbereich Brückenstraße bis zum Markt
    d. Zentralhaltestelle
    e. Markt / Neumarkt
    f. Rosenhof
    g. Weitere Gebiete nach Einschätzung D3