10. Digitalisierung & Smart City

Digitalisierung & Smart City - Kommunalwahlprogramm 2019

Der Trend zur Digitalisierung ist in seinen Dimensionen mit den Entwicklungen bei der damaligen industriellen Revolution vergleichbar. Er durchdringt nahezu alle Bereiche des gesellschaftlichen Zusammenlebens und stellt die Stadtgesellschaft vor große Herausforderungen, die es zu gestalten gilt. Dabei ist diese Entwicklung ein Prozess. Dieser soll dabei helfen, die Stadtgesellschaft mittels neuer Technologien nachhaltig weiterzuentwickeln. Dabei werden diese neuen Technologien aus den unterschiedlichsten Bereichen wie z. B. aus der Mobilität, der Stadtplanung, der Verwaltung, von Energie und Kommunikation intelligent miteinander verknüpft. Ziel ist es, dass sich die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger verbessert.

Das heißt konkret:

  • Die Stadtverwaltung gestaltet den Prozess der Digitalisierung gemeinsam mit den regionalen Akteuren wie z. B. der Technischen Universität Chemnitz, den Fraunhofer-Instituten, der Industrie- und Handelskammer, der Handwerkskammer und den Unternehmen vor Ort aktiv mit und erarbeitet ggf. mit Partnern wie z. B. der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) eine digitale Agenda.
  • Frei verfügbare geeignete Daten der Stadtverwaltung sollen der Stadtgesellschaft in einem Open Data Portal zur Nachnutzung angeboten werden. Offene Daten sind dabei ein entscheidender Standortvorteil, wenn es darum geht Standorte, z. B. für Unternehmensansiedlungen etc., zu finden. Ein weiteres Beispiel stellen Parkraumdaten des öffentlichen Verkehrsraumes dar, die zur Parkplatzsuche genutzt werden können u. v. m.
  • Bereits bestehende Lösungen, die den Kommunen wirtschaftlich zur Verfügung gestellt werden können, sind konsequent für die Digitalisierung der Verwaltung zu nutzen. Dies sind beispielhaft die IT-Basiskomponenten des Freistaates Sachsen. Dabei sind eine wirtschaftliche Nachnutzung und Weiterentwicklung mit Anpassung auf die Gegebenheiten in Chemnitz anzustreben.
  • Die Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes (OZG) soll in Zusammenarbeit mit dem Bund und der Bundesländer bis 31.12.2022 abgeschlossen sein. Im Ergebnis sollen barrierearme Lösungen entstehen, die allen Bürgerinnen und Bürgern einen einfachen Zugang zu digitalen Verwaltungsleistungen ermöglichen.