Anfragen & Anträge

Anfragen & Anträge

Ratsinformationssystem der Stadt Chemnitz

Weitere Informationen zum Chemnitzer Stadtrat finden Sie auch im Bürgerinformationssystem der Stadt Chemnitz - Sizungstermine, Mandatsträger, Gremien, Vorlagen, Dokumente uvm.

Beschlussanträge

CDU-Ratsfraktion

Weiterentwicklung des Sportforums und der Fußball-Kunstrasenfelder

1. Der Stadtrat beschließt, zur Vervollkommnung der Trainingsbedingungen für den Fußballsport im Sportforum einen weiteres - zweites – Fußball-Kunstrasengroßfeld bis Juni 2025 zu errichten.

2. Der Stadtrat beschließt damit auch, diesen Kunstrasenplatz für die Erfüllung der Auflagen zur Lizensierung des Nachwuchsleistungszentrums mit dem exklusivem Nutzungsrecht der CFC -Nachwuchsmannschaften zur Verfügung zu stellen.

3. Zur Sicherstellung der Punkte 1 und 2 beschließt der Stadtrat:

a) für die Planung in den Jahren 2023/2024 werden bis 31.07.2023 mindestens die Leistungsphasen I bis III HOAI beauftragt,

b) die notwendigen Beschlüsse zur Realisierung der kompletten Baumaßnahme bis Ende 2024 dem Stadtrat zeitnah vorzulegen

c) die Abgabe der notwendigen Erklärung der Stadt Chemnitz bis zum 31.7.2023 gegenüber dem Hauptnutzer (CFC).

4. Bis zum 31.12.2023 wird dem Schul- und Sportausschuss ein „Strategiekonzept für die Sanierung und Neubauten von Kunstrasenplätzen in der Stadt Chemnitz" vorgelegt.

CDU-Ratsfraktion

Zusätzliche Formate des Deutschlandtickets


Sitzung Chemnitzer Stadtrat / 10.05.2023

Der Oberbürgermeister und die CVAG werden beauftragt, beim ZVMS und weiteren zuständigen Stellen bei der Einführung des Deutschlandtickets gemäß dem Bundesgesetz auf eine andere, eben digital auslesbare, Option (primär chipkartenbasierter Fahrscheinverkauf) neben einer Lösung per App hinzuwirken. Alle marktüblichen Bezahlformate sind auf sofortige bzw. zeitnahe Anwendbarkeit in Abstimmung mit dem ZVMS durch die CVAG zu prüfen. Sofern eine sofortige Nutzung nicht umgesetzt werden kann, ist durch die CVAG eine Zeitschiene für die flächendeckende Einführung mit Angabe der technischen Lösung zu benennen. Die Information dazu ist in zuständigen Gremien vor der Sommerpause als mündliche Berichterstattung vorzunehmen.

Zusätzlich ist zu prüfen, inwiefern die CVAG gemeinsam mit dem VMS oder anderen Verbünden (z.B. LVB, DVB) nutzbare Varianten zur Ausgabe bringen kann und inwiefern gemeinsam Geräte zur Auslesung einer Lösung beschafft werden können. Zudem muss seitens der CVAG gesichert werden, dass innerhalb des Chemnitzer ÖPNV-Netzes eine Auslesung anderweitig beschaffter Deutschlandticket-Chipkarten möglich ist.

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss ist bis zum Ende des III. Quartals 2023 schriftlich über den gesamten Entwicklungsstand zu informieren. Eine Lösung für ein oder mehrere Zusatzangebote ist spätestens mit Ablauf der Übergangsfrist der Ticketausgabe in Papierform zum 1. Januar 2024 umzusetzen.

CDU-Ratsfraktion

Vertragsgestaltung mit dem Tierschutzverein Chemnitz und Umgebung e. V.


Sitzung Chemnitzer Stadtrat / 10.05.2023

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den mit dem Tierschutzverein Chemnitz und Umgebung e. V. geschlossenen Vertrag vom 08.09.2016 bezüglich der Kostenerstattung abzuändern und den Pauschalbetrag für die Kosten für die Erfüllung der kommunalen hoheitlichen sowie sonstigen Aufgaben gemäß des Vertrags pro Kalenderjahr wie folgt festzulegen:

01.01.2023 bis 31.12.2023 0,90 Euro je Einwohner der Stadt

ab 01.01.2024 1,10 Euro je Einwohner der Stadt

Ab 2025 sind die neuen Zuschüsse in den Haushaltsplan einzustellen. Ab 2025 sind ebenfalls jährlich zwischen Stadtverwaltung und Tierschutzverein Chemnitz und Umgebung e. V. Bewertungen vorzunehmen, ob der festgelegte Pauschalbetrag noch ausreichend ist oder ob er angesichts des tatsächlichen Einnahmen- und Ausgabenbestandes zu erhöhen ist.

CDU-Ratsfraktion

Maßnahmekatalog Niederschlagswasserrückhaltung und Niederschlagswassernutzung

Sitzung Chemnitzer Stadtrat / 10.05.2023

1. Basierend auf den im Jahr 2020 verabschiedeten Beschlüssen BA-080/2020 „Arbeitskreis "Wassersensible Stadtentwicklung" und BA-082/2020 „Konzeption Wasser und nachhaltiges Wassermanagement“ beschließt der Stadtrat die Erstellung eines ersten Maßnahmekatalogs zur Verbesserung der Niederschlagswasserrückhaltung und Niederschlagswassernutzung im Stadtgebiet. Der Maßnahmekatalog soll gemessen am jeweiligen Arbeitsstand kontinuierlich fortgeschrieben werden. Über den Arbeitsstand ist einmal jährlich im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Sicherheit und im AGENDA-Beirat in geeigneter Form zu berichten. Auf Grundlage der Ergebnisse soll eine Fortschreibung in den entsprechenden Gremien vorberaten und nachfolgend durch eine Beschlussvorlage dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

2. Der Maßnahmekatalog ist in Aufgabenbereiche zu gliedern und im Rahmen der Umsetzung den vorhandenen Strukturen innerhalb der SVC zuzuordnen (erfolgt in Eigenregie der SVC). Der Maßnahmekatalog unterscheidet in öffentliche und private Handlungsfelder. Für beide Handlungsfelder sind für die jeweilige Liegenschaft im Anwendungsfall entsprechende Basisinformationen einzuholen. Diese sollen u.a. folgende Punkte beinhalten (Aufzählung nicht abschließend):

- Feststellung der Geeignetheit der Liegenschaft

- Realisierbare Größen der Regenrückhaltung

- Möglichkeit der Regenwasserverwendung (Bewässerung von Grünflächen,
Bäume, Dach- und Fassadenbegrünung, Einleitung in Teiche)

- Berücksichtigung von Kombinationsmöglichkeiten im Sinne des
Hochwasserschutzes (sofern die Gefahrneigung besteht)

- Ansprechpartner in Bezug auf Komponentenanbieter und ausführende
Unternehmen

- Fördermöglichkeiten (Förderfähigkeit, Zuwendungshöhen / förderfähige
Komponenten, Antragsportale, Ansprechpartner)

3. Für den öffentlichen Bereich wird in den entsprechenden Gremien eine Zeitschiene für die Datenbeschaffung und Auswertung zwischen der Stadtverwaltung und den Fraktionen vereinbart. Diese kann eine Staffelung in der Umsetzung über eine praktizierbare Prioritätenliste beinhalten. Eine abschließende Terminschiene für einzelne Aufgabenbereiche ist nicht erforderlich, sofern man sich in den Gremien verbindlich über die terminliche Fortschreibung nach Abschluss eines jeweiligen Arbeitspaketes einigt (Meilenstein-Prinzip). Ab einer nutzbaren Daten- bzw. Informationsbasis soll objektbezogen bereits mit Umsetzungsmaßnahmen begonnen werden, sofern die technischen und finanziellen Gegebenheiten eine solche Umsetzung gestatten. Für die Liegenschaften der SVC (inklusive Tochtergesellschaften und Eigenbetriebe) hat der Maßnahmekatalog in der langfristigen Ausführung einen verbindlichen Charakter (immer, sofern technologisch und haushälterisch im vertretbaren Rahmen umsetzbar).

4. Für den öffentlichen Raum (Parks, Alleen, sonstige geeignete öffentliche Grünflächen) ist ein gesonderter Ansatz für eine Realisierung der Zielstellung zu entwickeln. Technologischen Anwendungen ist, sofern am jeweiligen Objekt praktikabel, der Vorrang zu gewähren. D.h. dass der Personaleinsatz für die Betreibung, mit Ausnahme von Wartung und Reparatur, auf ein Minimum zu begrenzen ist. Das zuständige Amt der SVC wird beauftragt, den Stadträtinnen und Stadträten im Arbeitskreis "Wassersensible Stadtentwicklung" bis zum Ende des Jahres 2023 einen Vorschlag zu einer praktikablen Umsetzung der Zielstellung zu unterbreiten.

5. Für den privaten Bereich sind die Grundlagen für ein Engagement in Eigeninitiative zu schaffen. Die Stadt Chemnitz hat in geeigneter Weise (Pressearbeit, Internetportal, etc.) für die Zielsetzung „Verbesserung der Regenrückhaltung und Nutzung dieser Wasserressource für die Grünanlagenbewässerung“ zu werben. Neben dem öffentlichen Interesse sind die eigenwirtschaftlichen Vorteile für Anwender explizit zu auszuführen. Für die private Anfrage (Grundstückeigentümer und Unternehmen) sind im Ereignisfall die unter Beschlusspunkt 2 aufgeführten Basisdaten bereitzustellen. Im Sinne der schnellen Erstinformation kann ein Großteil dieser Basisinformationen über die Webseite der Stadt Chemnitz unter Beachtung des Datenschutzes angeboten werden. Das Informationsangebot soll grundsätzlich Verweise auf weitere Informationsanbieter (Kammern, Kreishandwerkerschaft, Naturschutzverbände, den ESC, etc.) enthalten. Die vorherige Zustimmung ist einzuholen.

6. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, ein Berechnungsmodell zu erstellen, das es gestattet, die Niederschlagswasserentgelte für betroffene private oder gewerbliche Grundstückseigentümer, welche Systeme der Regenwassernutzung (inklusive Versickerung auf dem eigenen Grundstück) anwenden, entsprechend des nutzbaren Umfangs anzupassen. Eine Implementierung des Modells in die unter Punkt 5 benannte zu erstellende Webseite soll geprüft und bei Realisierungsfähigkeit auch vollzogen werden. Da der ESC in diesem Bereich einen großen Teil der Aufgaben abdeckt, sind im Falle der Zuständigkeit für diesen Beschlusspunkt die Aufgaben teilweise oder vollständig auf den ESC zu übertragen. Die Absprache erfolgt zwischen Stadtverwaltung und ESC intern. Grundsätzlich wird angestrebt, nur Niederschlagswasser des eigenen Grundstückes einer Speicherung und Nutzung zuzuführen, welches über eine geringe Schmutzfracht verfügt. Damit soll der Schmutzeintrag auf ein Minimum reduziert werden.

7. Sportstätten, sowohl im Eigentum der Stadt als auch im Eigentum von Vereinen sollen gesondert betrachtet werden. Bei der Errichtung bzw. der Erneuerung von Grünanlagen, primär Sportplätzen, sollen in die Bauplanung und Baukostenplanung die Möglichkeiten der Errichtung von Wasserspeicheranlagen und Brauchwasserverteilanlagen geprüft und bei positivem Ergebnis in das Gesamtprojekt aufgenommen und realisiert werden. Sind die Vereine Eigentümer der Liegenschaft (oder private Dritte) bleibt deren Zustimmung Voraussetzung für die Umsetzung entsprechender Maßnahmen. In Bezug auf die Vereine hat die Stadt Chemnitz den Prozess der Antragstellung von Fördermitteln aktiv zu unterstützen, sofern nichtkommunale Fördermittel in Anspruch genommen werden sollen oder müssen.

8. In einem weiteren gesonderten Verfahren soll die Niederschlagswasserrückhaltung in Verbindung mit dem Hochwasserschutz weiterentwickelt werden. Vor allem in Hanglagen und hier primär hervorgerufen durch den Niederschlagsabfluss an landwirtschaftlichen Flächen kommt es bei Starkregenereignissen gebietsweise zu Überflutungen. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, mit den Grundstückseigentümern betreffender Gebiete lösungsorientierte Gespräche in Bezug auf nutzbare Hochwasserschutzmaßnahmen (bspw. Rigole, Einstau- oder Abflussmulden, Kooperationsprojekte) anzubieten und bei Gesprächsbereitschaft auch zu führen. Sofern über das grundsätzliche Anliegen Einvernehmen herrscht, veranlasst die Stadtverwaltung alle intern notwendigen Schritte für eine Umsetzung. Neben der sachlichen und zeitlichen Gliederung sind auch die finanziellen Aspekte (Einordnung in den Haushalt, Nutzung von Fördermitteln, bei Bedarf Mittel für den Ankauf entsprechender Liegenschaftsbereiche) in das Vorhabenprojekt einzuordnen.

9. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, durch den ESC als satzungszuständiger Fachbereich die Errichtung und Betreibung von Niederschlagsrückhalteeinrichtungen in Bezug auf eine Verankerung in einer Satzung prüfen zu lassen. Der Bestandsschutz ist dabei unantastbar (Ausnahme – bei Verstoß gegen bereits geltendes Recht). Das bedeutet, dass nur Neu- und Erweiterungsinvestitionen und bei entsprechendem Umfang Sanierungsvorhaben der dann untersetzten Bindung an eine kommunale Satzung unterliegen. Ungeachtet dessen muss zwingend in der Satzung ausgeschlossen werden, dass die zusätzlichen Belastungen, die auch trotz möglicher Inanspruchnahme von Fördermitteln entstehen können, nicht zur Verhinderung notwendiger Baumaßnahmen, zum Eigentumsverlust oder zur Benachteiligung Dritter führen. Ein Satzungsentwurf ist vor der Erstellung einer Beschlussvorlage als Beratungsvorlage auszureichen und in den entsprechenden Gremien zur Vorberatung auf die Tagesordnung zu nehmen.

10. Alle Vorlagen, die bei Beschluss dieses Beschlussantrages zukünftig erstellt werden und mit diesem in Zusammenhang stehen, sollen den Ortschaftsräten zur Vorberatung angezeigt werden.

11. Die Stadtgesellschaft ist für die Thematik Niederschlagswasserrückhaltung und Niederschlagswassernutzung zu sensibilisieren. In geeigneten Formaten sind Inhalte und Zielsetzungen zu veröffentlichen. Die Stellungnahmen der Umweltverbände, der Bürgerplattformen und der Interessenvertreter der Haus- und Grundstückeigentümer und der Interessenvertreter der Wirtschaft sind ausdrücklich erwünscht.

12. In die Ausgestaltung und Umsetzung des Maßnahmekatalog sind die betroffenen Ver- und Entsorger aktiv einzubeziehen. Einschränkende Gegebenheiten, wie bspw. negative Einflüsse auf das Abwassersystem des ESC oder die Kläranlage in Heinersdorf, sind bei der Realisierung des Prozesses zu beachten. Im Ereignisfall ist zu eruieren, welche alternativen Maßnahmen zur Vermeidung von Einschränkungen beitragen könnten. Die Vorschläge sind auf Praktikabilität (technologisch und finanziell leistbar) zu prüfen. Bei einem positiven Prüfergebnis kommen die Alternativen zur Anwendung. Bei einem negativen Prüfergebnis wird die Einzelmaßnahme zurückgestellt, bei einer generellen Nichtumsetzbarkeit aus dem Maßnahmenprogramm gestrichen.

13. Das Projekt soll den benachbarten Landkreisen und Kommunen im Rahmen der Sitzungen des Planungsverbandes Chemnitz vorgestellt werden (vorausgesetzt, der Beschlussantrag wird beschlossen). Die Vorstellung verfolgt das Ziel, die Inhalte auch auf andere Kommunen übertragen zu können und weitere Ideen im Sinne der Weiterentwicklung des Projektes zu generieren.

14. Aufgrund der aktuellen Situation steht die Umsetzung des Beschlussantrages unter dem Haushaltsvorbehalt.

Begründung:
(Der Tenor des Antrages - Niederschlagswasserrückhaltung und Niederschlagswassernutzung – wird im allgemeinen Sprachgebrauch und in medialen Berichten auch als „Schwammstadt-Konzeption“ bezeichnet. Es liegen keine Erkenntnisse vor, ob es sich dabei um einen geschützten Begriff handelt. Al-lerdings ist bekannt, dass der Begriff „Schwammstadt“ durch ein Berliner Architektenbüro als Wortmarke eingetragen wurde. Aus diesem Grund hat der Einreicher auf die Verwendung dieses Terminus verzichtet.)
Konzeptionen und Anwendungen, anfallende Niederschläge in Städten lokal zu speichern, diese über Versickerung dem Grundwasser zuzuführen oder für eine Bewässerung der Grünanlagen vor Ort zu nutzen, anstatt diese lediglich zu kanalisieren und abzuleiten, sind nicht neu. Die Wetterstresserscheinungen der letzten Jahre (Starkregen, lang anhaltendende niederschlagsarme Perioden) rücken die Notwendigkeit der Forcierung derartiger Projekte stärker in den Fokus.
Die bisher in Chemnitz vorgehaltenen Speicherkapazitäten sind überschaubar und für einen gesamt-städtischen positiven Effekt nicht ausreichend. Der Antrag soll dazu dienen, ein Prozess hin zu einer positiven Veränderung in Gang zu setzen und im besten Falle zu verstetigen. Der tatsächliche Mehrwert für die gesamte Stadt kann nur über die Erhöhung der Einzelprojekte in Summe steigen. Öffentliche und private Haushalte und Initiativen sind hier gleichermaßen gefordert.
Niederschläge sollen vermehrt dort gespeichert werden, wo sie fallen. Die Art und Weise der Speicherung und Wiederzuführung der Niederschläge an das Umfeld ist dabei sekundär zu betrachten, da Standort und Nutzer je nach Lage unterschiedliche Entscheidungskriterien veranlagen. Für die Ent-scheidung, ob man sich für unterirdische Regenwasserspeicher, technische Feuchtgebiete oder Teiche ausspricht, soll durch Vorgaben nicht eingeschränkt werden. Über oberirdische, offene Speicher kann dabei eine hohe Verdunstung erzielt werden, während unterirdische Speicher in Trockenperioden zur Bewässerung genutzt werden können. Ein positiver Effekt ist das in beiden Fällen, zumal zusätzlich Trinkwasserressourcen nachhaltig geschont werden.
Ein weiterer, nicht zu vernachlässigender Umstand ist die Tatsache, dass bei Starkregenereignissen die Aufnahmekapazitäten der Kanalisation überschritten werden können. Das hat zur Folge, dass unbehandelte Regenwasserabflüsse in die Umwelt gelangen können und dadurch eine zusätzliche Belastung für zahlreiche Ökosysteme nicht ausgeschlossen werden kann. Umso wichtiger ist es, dezentrale Lösungen mit Regenwasserbehandlungen einzusetzen, die die Kanalisation entlasten und die Grundwasserneubildung fördern.
Eine verbesserte Durchfeuchtung des Bodens erhöht die Wasseraufnahmefähigkeit bei Niederschlägen und Schneeschmelze und verringert je nach örtlichen Voraussetzungen Überflutungsneigungen durch schnell ablaufendes Oberflächenwasser. Hinzu kommt, dass so durch den Boden aufgenommene Niederschläge gereinigt werden und deren lokale Rückführung in den Wasserkreis den angren-zenden Grünflächen zur Verfügung steht, der Grundwasserspiegel angehoben wird und die dadurch entstehende bessere Versorgung des urbanen Grünbestands mit Wasser das Stadtklima positiv beeinflusst. Durch die damit einhergehende Verdunstungskälte wird die Neigung zur Ausbildung von Hitzeinseln verringert.
In den Beschlussantrag wurden Kleingärten bzw. Kleingartensparten bewusst nicht aufgenommen. Die Erfahrung zeigt, dass die einzelnen Gartenbetreiber über kleinere, eigene Lösungen (bspw. Regenwassertonne, eigene kleine Zisterne) im objektbezogenen Maßstab Regenwasserrückhaltung und Re-genwassernachnutzung bereits betreiben. Da in Kleingärten die Flächenversiegelung recht gering aus-fällt und Niederschläge nicht in großem Maßstab der Kanalisation zugeführt werden, soll den Garten-sparten der Umgang mit der Thematik in eigener Hoheit vorbehalten bleiben.

CDU-Ratsfraktion

Ausbildung von Oberschullehrerinnen und -lehrern in Chemnitz

Sitzung Chemnitzer Stadtrat / 05.04.2023

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich im Einvernehmen mit der TU Chemnitz um die Etablie-rung des Studienganges Lehramt an Oberschulen in Chemnitz einzusetzen, um hierdurch u.a. die Lehrerbedarfe in Chemnitz und Südwestsachsen standortnah erfüllen zu können.

2. Im Rahmen einer Informationsvorlage an den Stadtrat bis 06/2023 soll dargestellt werden, welche Kapazitäten für den Studiengang in Chemnitz sinnvoll sind, welche Ressourcen dafür notwendig wer-den und wie sich die Qualifikation/Weiterbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern für den Raum Südwestsachsen integrieren lässt.

3. In Zusammenarbeit mit der CWE soll eine Kampagne vorbereitet werden, um potenzielle Interes-sentinnen und Interessenten für ein Lehramtsstudium in Chemnitz anzuwerben.

4. Die berufliche Qualifikation von Lehrerinnen und Lehrer aus europäischen und nicht-europäischen Staaten soll bis zur Erteilung der Lehrbefähigung aktiv durch die Ausländerbehörde unterstützt und begleitet werden.

In der Region Südwestsachsen ist die Lehrkräftesituation enorm angespannt. Es gelingt nur unzu-reichend, Altersabgänge auszugleichen und offene Stellen zu besetzen, insbesondere an Oberschulen. Für insgesamt 266 geplante Einstellungen über alle Schularten in Südwestsachsen (Chemnitz, Erzge-birgskreis und Mittelsachsen) gab es nur 115 Bewerberinnen und Bewerber mit grundständiger Lehr-amtsausbildung. Unter Einrechnung der Seiteneinsteiger:innen konnten letztlich 159 Personen einge-stellt werden. Auch im Raum Zwickau (Zwickau und Vogtlandkreis) sahen die Zahlen nicht besser aus: Es gab 93 Bewerbungen auf 186 Stellen, letztlich wurden 117 Personen vertraglich gebunden werden. Schon im Februar 2022 konnten im Raum Chemnitz für 176 zu besetzende Stellen nur 151 passende Bewerberinnen und Bewerber gefunden werden, an Oberschulen konnten nur 30 der 37 geplanten Ein-stellungen realisiert werden. Im Raum Zwickau wurden von 112 geplanten Einstellungen nur 92 reali-siert, an Oberschulen blieb fast die Hälfte der geplanten Stellen unbesetzt (geplant: 28 Einstellungen, realisiert: 16).
Die Etablierung des Studiengangs Grundschullehramt hat gezeigt, dass es großes Interesse am Stu-dium in Chemnitz gibt. Junge Menschen zum Studium nach Chemnitz zu holen birgt die Chance, dass sie in der Region bleiben oder in die Region kommen und hier dauerhaft sesshaft werden. Um dem Fachkräftebedarf im Bereich Bildung nachzukommen, sind neue Wege notwendig. Deshalb muss die Lehramtsausbildung an der TU Chemnitz, neben dem avisierten Modellstudiengang „Primarstufe plus“, ausgebaut werden.

Ratsanfragen

Cdu Ratsfraktion Chemnitz

Wertstoffbehälter am Standort Luisenplatz

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

mir wurde bekannt, dass es Beschwerden über erhebliche Müllablagerungen am Altkleidercontainerstandort Luisenplatz gibt. Ich bitte Sie in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Ist der Zustand am o.g. Standort der Stadtverwaltung bekannt?

2. Handelt es sich um ein einzelnes Problem oder besteht an weiteren Standorten ein ähnliches Müllproblem?

3. Gemäß B-211/2019 Anlage 3 Punkt VII (8) können Auflagen, insbesondere zur Reinigung der Containerplätze erteilt werden:

3.1 Werden solche Auflagen erteilt?

3.2 Wurden am Standort Luisenplatz Auflagen erteilt?

3.2.1 Wenn ja, welche Auflagen wurden erteilt?

3.3 Werden diese Auflagen standardisiert oder einzelfallbezogen erteilt?

3.4 Wird die Einhaltung der Auflagen kontrolliert?

3.4.1 Wenn ja, in welcher Form?

4. Am Standort befinden sich auch Wertstoffcontainer, besteht für diese eine gesonderte Reinigungsverpflichtung?

5. Wenn ja, ergibt sich daraus eine Pflichtenkollision der Betreiber von Wertstoff- und Altkleidercontainer?

5.1 Wenn ja, welche Pläne gibt es, diesen Zustand zu regeln?

6. Gibt es geplante Maßnahmen, die Sauberkeit am Containerstandort Luisenplatz zu verbessern?

6.1 Wenn ja, welche?

Falls das Problem an weiteren Standorten auftritt, gibt es ein generelles Konzept, um die Sauberkeit an Containerstandorten zu verbessern?

Cdu Ratsfraktion Chemnitz

Besucherparkplätze Tierpark

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

der durch den Stadtrat beschlossene „Masterplan Tierpark“ wird Schritt für Schritt umgesetzt. Durch diese positive Entwicklung steigt auch die Besucherfrequenz. Neben der Nutzung des ÖPNV erfolgt die Anreise auch mit Fahrrädern und dem PKW. Bitte beantworten Sie mir in diesem Zusammenhang folgende Fragen.

1. An welchen Standorten sind Fahrradabstellplätze eingerichtet bzw. sollen in den nächsten Monaten eingerichtet werden? Wie viel Fahrräder können diese Parkflächen aufnehmen?

2. Wie viel Parkplätze für PKW stehen für Tierparkbesucher (unabhängig von den Parkmöglichkeiten direkt auf den angrenzenden Straßen) zur Verfügung? Bitte benennen Sie zur besseren Nachvollziehbarkeit das Parkflächenareal und die jeweilige Parkplatzkapazität.

3. Die Straßen im Umfeld des Tierparks sind in vielen Fällen nicht geeignet, in größerer Anzahl Abstellfläche anzubieten und gleichzeitig den reibungslosen sich begegnenden Verkehr zu bewältigen. Werden zur Beseitigung solcher Konfliktstellen Park- oder Halteverbote eingerichtet bzw. sind bereits Park- oder Halteverbote mit dieser Begründung eingerichtet worden? Wenn ja, an welchen Straßenabschnitten?

4. Besonders schwierig gestaltet sich die Situation des fließenden und ruhenden Verkehrs auf der Nevoigtstraße. Welche Maßnahmen plant die Stadtverwaltung Chemnitz, um einen reibungslosen Ablauf des fließenden und ruhenden Verkehrs zu gewährleisten und gleichzeitig die Interessen der Anwohnerschaft zu wahren?

5. Arbeitet die Stadt Chemnitz an einer Verbesserung der Parksituation (Fahrräder und KFZ) im Bereich des Tierparkes? Wenn ja, welche Maßnahmen sind geplant und ab wann ist eine detaillierte Information zum Maßnahmeplan zu erwarten?

6. An welchen Standorten sind Fahrradabstellplätze eingerichtet bzw. sollen in den nächsten Monaten eingerichtet werden? Wie viel Fahrräder können diese Parkflächen aufnehmen?

7. Wie viel Parkplätze für PKW stehen für Tierparkbesucher (unabhängig von den
Parkmöglichkeiten direkt auf den angrenzenden Straßen) zur Verfügung? Bitte benennen Sie zur besseren Nachvollziehbarkeit das Parkflächenareal und die jeweilige Parkplatzkapazität.

8. Die Straßen im Umfeld des Tierparks sind in vielen Fällen nicht geeignet, in größerer Anzahl Abstellfläche anzubieten und gleichzeitig den reibungslosen sich begegnenden Verkehr zu bewältigen. Werden zur Beseitigung solcher Konfliktstellen Park- oder Halteverbote eingerichtet bzw. sind bereits Park- oder Halteverbote mit dieser Begründung eingerichtet worden? Wenn ja, an welchen Straßenabschnitten?

9. Besonders schwierig gestaltet sich die Situation des fließenden und ruhenden Verkehrs auf der Nevoigtstraße. Welche Maßnahmen plant die Stadtverwaltung Chemnitz, um einen reibungslosen Ablauf des fließenden und ruhenden Verkehrs zu gewährleisten und gleichzeitig die Interessen der Anwohnerschaft zu wahren?

10. Arbeitet die Stadt Chemnitz an einer Verbesserung der Parksituation (Fahrräder und KFZ) im Bereich des Tierparkes? Wenn ja, welche Maßnahmen sind geplant und ab wann ist eine detaillierte Information zum Maßnahmeplan zu erwarten?

Solveig Kempe

Rosengarten am Pelzmühlenteich

31.03.2023

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

der Rosengarten am Pelzmühlenteich befindet sich nach wie vor in keinem guten Zustand. Die Wege sind teilweise desolat und Stolperfallen, einzelne Bänke sind zerstört oder beschmiert.

Der Rosengarten hat in seinem derzeitigen Zustand jeglichen Charme vergangener Zeiten verloren und lädt nicht zum Verweilen ein. Jedoch wurde erfreulicherweise die Pagode am Rosengarten abgebaut und - meines Wissens nach – repariert bzw. erneuert.

Aufgrund zahlreicher Gespräche mit Bürgern und Besuchern des Areals rund um die Pelzmühle ergeben sich mir einige Fragen zur Zukunft des Rosengartens.

1. Wann wird die abgebaute und vermeintlich reparierte Pagode wieder am Rosengarten aufgebaut?

2. Ist eine Erneuerung des desolaten Fußweges geplant?

3. Ist ein Budget im städtischen Haushalt in den Jahre 2023/2024 für Instandsetzungen im Rosengarten enthalten?

4. Gibt es Bestrebungen den Rosengarten einschließlich der Brunnenanlage in den Projektablauf zur Kulturhauptstadt 2025 einzugliedern?

Michael Specht

Aufnahme des Schauplatz Eisenbahn in den Zweckverband Sächsischer Museen

24.03.2023

Der Schauplatz Eisenbahn in Chemnitz Hilbersdorf ist Europas größtes Eisenbahnmuseum. Auf 26 Hektar Ausstellungsfläche werden unter anderem 18 Dampflokomotiven, 16 Diesellokomotiven und drei Elektrolokomotiven sowie 40 Personen- und Güterwagen gezeigt, darunter auch die berühmten Schnelltriebwagen der Baureihe VT 18.16.

Der Schauplatz Eisenbahn soll eine langfristige Perspektive mit Planungssicherheit bei der finanziellen Ausstattung bekommen. Bislang teilen sich der Freistaat und die Staat Chemnitz mit einem Anteil von jeweils 100.000 Euro/jährlich die finanzielle Absicherung.

Um den Aufgaben, Ansprüchen und Erwartungen an eines modernen wie zeitgemäß ausgestatteten Museums Genüge tragen zu können, ist ein finanzieller Aufwuchs und die Schaffung weiterer Stellen im Museum (Öffentlichkeitsarbeit/Marketing, pädagogische Mitarbeiter) unabdingbar.

Eine Voraussetzung für die Planungssicherheit in der Museumsarbeit ist die Aufnahme in den kommunalen Zweckverband Sächsischer Museen. Der Antrag für die Aufnahme muss durch die Stadt Chemnitz erfolgen.


Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

bitte beantworten Sie mir dazu folgende Fragen.

  1. Hat die Stadt Chemnitz den Antrag auf Aufnahme des Schauplatz Eisenbahn in den Zweckverband Sächsischer Museen gestellt?
  2. Wenn ja, wann wurde der Antrag gestellt? Wenn nein, warum wurde der Antrag bislang nicht gestellt? Wann soll der Antrag gestellt werden?
  3. Wie positioniert sich die Stadt grundsätzlich zum Schauplatz Eisenbahn, auch im Hinblick auf das Jahr 2025 als europäische Kulturhauptstadt?
  4. Beabsichtigt die Stadt Chemnitz ihre Förderung zu erhöhen, um den Schauplatz Eisenbahn langfristig zu unterstützen?
Solveig Kempe

Verkehrswege Riedbachtal-Grünzug

25.04.2023

Die nachfolgende Ratsanfrage bezieht sich auf die Neubausiedlung gegenüber des DRK-Krankenhauses in Rabenstein (Unritzstraße, Riedbachweg, Bauernweg, Jacquardstraße). Im bezeichneten Areal ist in den vergangenen Jahren eine größere Neubausiedlung entstanden. Im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens und anschließend mit der Erschließung und Beginn der Errichtung der ersten Gebäude wurde zwischen dem Bauträger und der Stadtverwaltung Chemnitz nach vorliegenden Informationen vereinbart (Erschließungsvertrag), welche Wegeverbindungen seitens des Bauträgers und welche Wegeverbindungen seitens der Stadt realisiert werden sollen. Der Erschließungsträger hat seine Verpflichtungen erfüllt. Die Umsetzung der Baumaßnahmen der Stadt wurde allerdings noch nicht begonnen. Damit fehlen wichtige Verbindungen zwischen den einzelnen Baufeldern und zur Oberfrohnaer Straße sowie zur Unritzstraße. Die Verbindung zur Oberfrohnaer Straße ist vor allem für den Weg zur Rabensteiner Schule vorgesehen gewesen.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, bitte beantworten Sie mir in diesem Zusammenhang folgende Fragen.

1. Es sind nach Aussagen der Anwohner und Anwohnerinnen verkehrstechnisch noch Bauleistungen durch die Stadt Chemnitz zu realisieren. Aus welchen Gründen wurde bisher nicht mit der Baumaßnahme begonnen? Bitte fügen Sie der Antwort eine Übersicht der vereinbarten Wegeverbindungen bei. Bitte stellen Sie auch Art und Umfang der Wegeverbindungen stichpunktweise dar. Gehen Sie dabei insbesondere auf den Weg in Richtung Rabensteiner Schule ein.

2. Für welchen Zeitpunkt ist der Baubeginn geplant? Wann ist mit der vollständigen Fertigstellung der in Aussicht gestellten Wegeverbindungen zu rechnen?

3. Wie in Fragestellung 1 bereits angedeutet, wird der Wegeverbindung in Richtung Rabensteiner Schule eine besondere Bedeutung beigemessen, primär als Schulweg. Die Querung des zukünftigen Radweges sollte nach vorliegenden Informationen ungefähr in Höhe des REWE-Marktes realisiert werden. Wurde mit allen Beteiligten bezüglich des Baus dieser Wegeverbindung gesprochen und Einigkeit im Ergebnis erzielt? Wenn ja, wie stellt sich das Ergebnis dar und ab wann ist mit einem Baustart bzw. einer finalen Umsetzung zu rechnen?

4. Wurde bei den Planungen der Wegeverbindung, vor allem in Bezug auf die Verbindung in Richtung Oberfrohnauer Straße die barrierefreie Nutzung in den Prozess verbindlich aufgenommen?

5. In Bezug auf alle noch zu realisierenden Wegeverbindungen wurden seitens der Anwohnerschaft Nachfragen an die Stadt Chemnitz gerichtet. Mündlich wurde seitens der SVC angezeigt, dass man eine Entscheidung auch anhand des angezeigten öffentlichen Interesses fällen wird. Aufgrund der großen Nachfrage aus dem Siedlungsgebiet ist dieses öffentliche Interesse abbildbar. Ist die SVC zu gleichen Erkenntnissen gekommen? Sollte das nicht der Fall sein, auf welchen Recherchen beruht dann eine solche Einschätzung?

6. Es ist davon auszugehen, dass die SVC den weiteren Werdegang mit der Anwohnerschaft im Dialog abstimmt. Ist bereits ein Gesprächstermin in Planung? (Anmerkung der Fragestellerin: Die nach wie vor unbefestigten Wegeverbindungen führen nicht nur zu einem schlammigen bzw. matschigen Untergrund, sondern in der Folge auch zur alternativen Nutzung von KFZ auch bei kleineren notwendigen Wegen der Anwohnerschaft und zur Nutzung der ausgewiesenen und tags stärker befahrenen Parkflächen des Krankenhauses durch die Schulkinder. Die Aussage wurde mehrfach bei Bürgergesprächen getätigt.)

Solveig Kempe

Anbindung Radweg an das Viadukt in Rabenstein

16.05.2023

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Sanierung und Instandsetzung des Viadukt Oberrabenstein, BW 60.14 sollte in der weitergehenden Betrachtung u.a. das Ziel verfolgen, eine Radwegeverbindung, beginnend vom Forsthaus Grüna über das Viadukt nach Rabenstein in Richtung Kändler / Limbach-Oberfohna, zu entwickeln und spätestens nach Ende der Baumaßnahme auch zu realisieren. Bitte beantworten Sie mir in diesem Zusammenhang folgende Fragen.

1. Wird dieses Ziel aktuell weiterverfolgt? Wenn nicht, welche Gründe sprechen gegen das Projekt?

2. Gab oder gibt es Gespräche mit den angrenzenden Gemeinden, einen solchen Radweg zu planen und einer Realisierung zuzuführen. Wenn ja, wie ist der aktuelle Stand der Gespräche? Welche konkreten Vorschläge wurden seitens der angrenzenden Gemeinden unterbreitet?

3. Für den Fall, dass der Radweg weiterhin Teil der eigenen Radwegeplanungen ist: Welche Zeitschiene ist für eine Realisierung vorgesehen?

4. Gibt es Kalkulationsgrößen zum Finanzierungsbedarf eines solchen Projektes? Wenn ja, in welcher Höhe? Bitte beziffern Sie die Kosten in Gesamtkosten für das Gesamtprojekt, für die Leistungen innerhalb der Gebietskörperschaft Chemnitz und möglichen Förderhöhen – immer soweit bekannt.

5. Welche Aussicht auf Erfolg hat nach den Erkenntnissen der SVC ein Förderantrag für die Realisierung des Radweges? Wurde ggf. schon ein Antrag gestellt?

Michael Specht

Wertstoffbehälter am Standort Luisenplatz

01.06.2023

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

mir wurde bekannt, dass es Beschwerden über erhebliche Müllablagerungen am Altkleidercontainerstandort Luisenplatz gibt. Ich bitte Sie in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Ist der Zustand am o.g. Standort der Stadtverwaltung bekannt?

2. Handelt es sich um ein einzelnes Problem oder besteht an weiteren Standorten ein ähnliches Müllproblem?

3. Gemäß B-211/2019 Anlage 3 Punkt VII (8) können Auflagen, insbesondere zur Reinigung der Containerplätze erteilt werden:

3.1 Werden solche Auflagen erteilt?

3.2 Wurden am Standort Luisenplatz Auflagen erteilt?

3.2.1 Wenn ja, welche Auflagen wurden erteilt?

3.3 Werden diese Auflagen standardisiert oder einzelfallbezogen erteilt?

3.4 Wird die Einhaltung der Auflagen kontrolliert?

3.4.1 Wenn ja, in welcher Form?

4. Am Standort befinden sich auch Wertstoffcontainer, besteht für diese eine gesonderte Reinigungsverpflichtung?

5. Wenn ja, ergibt sich daraus eine Pflichtenkollision der Betreiber von Wertstoff- und Altkleidercontainer?

5.1 Wenn ja, welche Pläne gibt es, diesen Zustand zu regeln?

6. Gibt es geplante Maßnahmen, die Sauberkeit am Containerstandort Luisenplatz zu verbessern?

6.1 Wenn ja, welche?

Falls das Problem an weiteren Standorten auftritt, gibt es ein generelles Konzept, um die Sauberkeit an Containerstandorten zu verbessern?

Solveig Kempe

Besucherparkplätze Tierpark

01.06.2023

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

der durch den Stadtrat beschlossene „Masterplan Tierpark“ wird Schritt für Schritt umgesetzt. Durch diese positive Entwicklung steigt auch die Besucherfrequenz. Neben der Nutzung des ÖPNV erfolgt die Anreise auch mit Fahrrädern und dem PKW. Bitte beantworten Sie mir in diesem Zusammenhang folgende Fragen.

1. An welchen Standorten sind Fahrradabstellplätze eingerichtet bzw. sollen in den nächsten Monaten eingerichtet werden? Wie viel Fahrräder können diese Parkflächen aufnehmen?

2. Wie viel Parkplätze für PKW stehen für Tierparkbesucher (unabhängig von den Parkmöglichkeiten direkt auf den angrenzenden Straßen) zur Verfügung? Bitte benennen Sie zur besseren Nachvollziehbarkeit das Parkflächenareal und die jeweilige Parkplatzkapazität.

3. Die Straßen im Umfeld des Tierparks sind in vielen Fällen nicht geeignet, in größerer Anzahl Abstellfläche anzubieten und gleichzeitig den reibungslosen sich begegnenden Verkehr zu bewältigen. Werden zur Beseitigung solcher Konfliktstellen Park- oder Halteverbote eingerichtet bzw. sind bereits Park- oder Halteverbote mit dieser Begründung eingerichtet worden? Wenn ja, an welchen Straßenabschnitten?

4. Besonders schwierig gestaltet sich die Situation des fließenden und ruhenden Verkehrs auf der Nevoigtstraße. Welche Maßnahmen plant die Stadtverwaltung Chemnitz, um einen reibungslosen Ablauf des fließenden und ruhenden Verkehrs zu gewährleisten und gleichzeitig die Interessen der Anwohnerschaft zu wahren?

5. Arbeitet die Stadt Chemnitz an einer Verbesserung der Parksituation (Fahrräder und KFZ) im Bereich des Tierparkes? Wenn ja, welche Maßnahmen sind geplant und ab wann ist eine detaillierte Information zum Maßnahmeplan zu erwarten?

Almut Patt

Verkehrssituation, Wohngebiet in Altendorf

02.05.2023

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Ratsanfrage bezieht sich auf das Wohngebiet Berganger, Auberggrund, Albert-Schweitzer-Straße. Im benannten Gebiet ist seit März, bedingt durch die Sperrung der Kreuzung Rudolf-Krahl-Straße / Albert-Schweizer-Straße, ein erhöhtes Verkehrsaufkommen zu verzeichnen. Die Anwohner und Anwohnerinnen stellen in diesem Zusammenhang primär zwei Sachverhalte fest. Die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h wird zunehmend nicht beachtet. Vorhandene Grünflächen im Bereich Berganger und Auberggrund werden als „Ausweichstrecken“ genutzt und hinterlassen dadurch auf den Grünflächen eine starke Zerstörung.

Bitte beantworten Sie mir in diesem Zusammenhang folgende Fragen.

1. Werden die Grünflächen (spätestens nach Beendigung der Baumaßnahme) wiederhergestellt?

2. Ist es kurzfristig und ggf. auch als langfristige Maßnahme möglich, das rechtswidrige Befahren der Grünflächen durch Bauabsperrung bzw. nach Beendigung der Baumaßnahmen durch physische Barrieren zu verhindern?

3. Werden im Bereich Auberggrund die fehlenden Bäume in den dafür vorgesehenen Pflanzflächen nachgerüstet? (Bepflanzung ggf. mit geeigneten Schutzmaßnahmen)

4. Können zusätzliche Verkehrskontrollen die Einhaltung der festgelegten Geschwindigkeit unterstützen?

5. Nach Aussagen der Anwohnerschaft erscheint die Ausschilderung „30 km/h“ nicht ausreichend zu sein. Können diese Informationen geprüft werden und im Falle der Bestätigung der Aussagen entsprechende Nachbesserungen erfolgen?