Talsperre Euba 24 02 05

Informationstreffen an der Talsperre Euba

Talsperre Euba- ein Zwischenstand

Am 05.02.2024 haben sich Vertreter der Verwaltung, des Ortschaftsrates Euba, der Fraktionen, des Walden e.V. und des Vereines „Rettet die Talsperre Euba e. V.“ an der Talsperre in Euba getroffen, um den aktuellen Sachstand zu besprechen und über das weitere Vorgehen zu beraten.

Seitens der Stadtverwaltung wurde den Anwesenden mitgeteilt, dass es gelungen ist, die Widmung der Talsperre zu erhalten. Das haben die Gespräche mit der Landesdirektion ergeben. Bis zur Beendigung der Baumaßnahmen bleibt die Nutzung (wasserwirtschaftliche Funktion) nur ausgesetzt. Als vorbereitende Maßnahmen wurde das Areal mit einem Strom- und einen Wasseranschluss ausgestattet. Bis zum Ende der Sanierungstätigkeit soll auch das am Talsperrengrund befindliche Naturschutzhabitat unangetastet bleiben. Mit dem danach anstehenden Wassereinstau soll eine Verlegung in den neuen Uferzonenbereich erfolgen. Im Zuge der touristischen Erschließung wird ein zweiter Rettungsweg notwendig. Aktuell befindet sich das Nutzungskonzept in der Entwurfsplanung. Dieses bildet dann die Grundlage für die endgültige Gestaltung des Areals und die Auslegung bzw. Einordnung in die Brauchwassersicherstellung sowie Verbesserung des Hochwasserschutzes.

Seitens der CDU-Ratsfraktion wurde beim Treffen angefragt, ob bestimmte bauliche Optionen umgesetzt werden, bspw. die angedachte Nutzung sogenannter Bypässe zur Regelung des Pegelstandes ab einer bestimmten Wassereintragsmenge. Die Stadtverwaltung verwies in der Beantwortung auf zwei Aspekte. Primär hängt ein solcher Einbau von dem angestrebten Nutzungsziel der Talsperre ab. Ein Hochwasserschutz im Bereich HQ 100 macht im Ausbau eine derartige Maßnahme unnötig. Hinzu kommt das Kosten-Nutzen-Verhältnis, was bei aktueller Sachlage gegen den Einbau sprechen würde. Der auf HQ 100 geplante Durchlass erfüllt seinen Zweck.

Die anstehenden Sanierungsarbeiten werden sich in der ersten Ausbaustufe (unter der Voraussetzung der Mittelverfügbarkeit) auf die Sicherung des Baugrundes beziehen, da dieser unterläufig Wasser durchlässt. Der Baugrund muss dazu verfestigt werden. Im Anschluss können die wasserseitige Abdichtung und die Ertüchtigung der Betonschale sowie Mauerkrone, Kronenhäuser, Schieberhaus und Steuerungstechnik erfolgen. Alle benannten Maßnahmen dienen insgesamt der Standsicherung und Sanierung der Talsperre. Eine neue Beschlussfassung in Bezug auf den Bebauungsplan ist nicht notwendig, da der bisherige Bebauungsplan seine Gültigkeit behält.

Bis zum Herbst wird das zukünftige Nutzungskonzept erwartet. Die Umsetzung in diesem engen Zeitraum ist notwendig, damit eine Einordnung des Sanierungskonzeptes (Beplanung der erforderlichen Sanierungsarbeiten nach Gesetzesgrundlage, entsprechend der gültigen Vorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik in Zusammenarbeit mit der Talsperrenaufsicht in der Landesdirektion Sachsen) in den Haushaltsplanentwurf des neuen Doppelhaushaltes 2025/2026 erfolgen kann.

Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Ines Saborowski zieht eine Zwischenbilanz: „Die ersten Arbeitsschritte für eine vollständige Sanierung der Talsperre Euba sind realisiert. Bis zum Abschluss der Bauarbeiten ist es aber noch ein weiter Weg. Man kann aber bereits jetzt die Aussage treffen, dass die Einbeziehung der Hochwasserschutzmaßnahmen in unseren Beschlussantrag zur Niederschlagswasserrückhaltung ein wichtiger Aspekt ist, der durch die Stadtverwaltung als zentrales Element aufgenommen wurde.